EU-Bürger könnten bald günstiger elektronische Bücher erwerben. Das Parlament hat den Mitgliedstaaten erlaubt, den entsprechenden Mehrwertsteuersatz dem für gedruckte Bücher anzugleichen.
Ein Vorschlag der EU-Kommission, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, eine verringerte Mehrwertsteuerrate auf elektronische Bücher zu erheben, um sie den Raten für gedruckte Inhalte anzugleichen, wurde am 01.06.2017 mit 590 Stimmen, bei 8 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen, angenommen.
„Unsere Lesegewohnheiten haben sich in den letzten Jahren rasch verändert. Jetzt macht es keinen Sinn mehr, unterschiedliche Vorschriften anzuwenden, durch die eine Online-Zeitung höher besteuert wird als eine gedruckte, die man am Kiosk kauft. Diese neue Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer auf digitale Inhalte der für Drucksachen anzugleichen“, sagte der Berichterstatter Tom Vandenkendelaere (EVP, BE).
Aktuell müssen E-Books mit dem standardisierten Mindestsatz der EU von 15 % besteuert werden, während es den Mitgliedstaaten freigestellt ist, auf Printpublikationen die reduzierte Rate von mindestens 5 % – und in manchen Fällen sogar gar keine Mehrwertsteuer – zu erheben.
(EU-Parlament, Pressemitteilung vom 01.06.2017)