Erbrecht

Spezialist für Erbrecht in Magdeburg –
Rechtsanwalt und Fachanwalt Wolfgang Höwing

Jedes Leben hat ein Ende. Neben dem natürlichen Ableben, kommt es leider auch häufig zu tragischen Unfällen oder schlimmen Krankheiten. Für solche Fälle ist es sinnvoll schon im Voraus Regelungen zu treffen und in einem Testament festzuhalten. Dies schützt Ihre Hinterbliebenen vor einer – von Ihnen möglicherweise ungewollter – Aufteilung Ihres Vermögens nach gesetzlicher Erbfolge.

Wer soll das Erbe erhalten? Wer soll Ihr Nachfolger werden? Und möchten Sie, als Erbberechtigter, das Erbe annehmen oder ausschlagen? Mit solchen Fragen beschäftigt sich das Erbrecht. In unserer Kanzlei an den Standorten Magdeburg, Burg, Calbe und Niederndodeleben beraten Sie unsere spezialisierten und erfahrenen Anwälte für Erbrecht zu allen folglich aufgelisteten Schwerpunkten.

Unsere Schwerpunkte im Erbrecht:

Formulierung Testament

Wenn eine Generation der anderen etwas hinterlässt, ist es ein durchaus angenehmer Vorgang. Er ist allerdings auch streitanfällig. Es bietet sich daher an, eine testamentarische Verfügung zu errichten um auf die Weise sicherzustellen, dass derjenige das Erbe bekommt, welcher hierfür auch vorgesehen ist.

Bei der Errichtung eines derartigen Testamentes sind einige wenige Regeln zu beachten. So sieht das Gesetz vor, dass es handschriftlich errichtet werden muss. Das sorgfältige Schreiben auf dem Computer kann und muss sich mithin erspart werden, da ein derartiges Testament unwirksam ist. So selber ein derartiges Testament errichtet wird, sollte darüber hinaus sichergestellt werden, dass es auch im Erbfall aufgefunden wird, und zwar insbesondere von demjenigen, der entsprechende Rechte aus dem Testament herleiten kann. Verschwindet das Testament können auch entsprechende Rechte hieraus nicht mehr hergeleitet werden. Dies muss sich bewusst gemacht werden insbesondere wenn es unter Umständen solchen Personen nach dem Tode in die Hände fällt, welche entsprechende Nachteile aus der testamentarischen Verfügung zu erwarten haben.

Das Testament kann bei einem Rechtsanwalt oder beim Gericht hinterlegt werden. Das Testament kann auch notariell errichtet werden. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen empfehlenswert. Jedenfalls sollte, um sich über die genauen Konsequenzen der testamentarischen Verfügung klar zu werden, fachkundiger Rat vorher eingeholt werden. Hier sind wir Ihnen gerne behilflich.

Erbschaftsannahme oder Ausschlagung

Mit der Annahme der Erbschaft werden Sie endgültiger Erbe. Gleichzeitig verlieren Sie Ihr Recht, die Erbschaft auszuschlagen.

Die Annahme ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie kann durch ausdrückliche Erklärung, schlüssiges Verhalten oder indem Sie die Ausschlagungsfrist verstreichen lassen, erfolgen.

Wir beraten und vertreten Sie gerne in den Bereichen des sog. Erbscheinverfahrens und im Hinblick auf die fristgerechte Erbausschlagung oder sonstigen Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung.

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn eine Person mit ihrem Tode nicht nur von einer, sondern von mehreren Personen beerbt wird. Auch wenn der Erblasser in seinem Testament mehrere Personen zu seinen Erben bestimmt hat, bilden diese Miterben, und zwar unabhängig von ihren Erbteilen, eine Erbengemeinschaft.

Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft führt oft zu Streit – die Interessen der einzelnen Miterben können unterschiedlich sein. Es spielen insbesondere Emotionen eine große Rolle. Hier helfen wir, Lösungen zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu finden, um langwierige und kostspielige juristische Streitigkeiten wie z.B. ein Teilungsversteigerungsverfahren, zu vermeiden.

Pflichtteilsrecht

Damit nahe Angehörige wie Kinder, Enkel oder Ehepartner von Erblassern nicht vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden, wurde das Pflichtteilsrecht eingeführt. Nahen Verwandten wird damit ein Teil am Erbe garantiert, auch dann, wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag enterbt wurden.

Sind Sie betroffen? Dann helfen wir Ihnen gerne, Ihren Pflichtteilanspruch geltend zu machen. Wesentlich ist hier die Ermittlung des vollständigen Umfangs des Nachlasses und des Wertes. Auskunftspflichtig ist hier der Erbe.

Kontaktieren Sie uns einfach mit dem Formular oder rufen Sie uns an.