Ausländer- und Asylrecht

Spezialistin für Ausländer- und Asylrecht in Magdeburg –
Rechtsanwältin und Fachanwältin Katja Söchtig-Höwing

Frau Rechtsanwältin Katja Söchtig-Höwing ist spezialisiert auf alle Fragen des Asyl- und Ausländerrechts. Ob es um die Anerkennung als Geflüchteter, den Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete und Geduldete geht, oder um humanitäre Aufenthaltstitel, Unionsbürgerrecht oder die Arbeitsmarkt- und Businessmigration, die Einbürgerung oder Strafverteidigung- wir bieten kompetente und engagierte rechtliche Beratung sowie Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Dazu stehen wir Ihnen an unseren Standorten in Magdeburg, Burg, Calbe und Niederndodeleben zur Verfügung.

Informationen zur Bearbeitungsweise Ihrer Anliegen:

Aufgrund der aktuell weiterhin hohen Auslastung wollen wir Ihnen kurz die Art und Weise der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit erläutern.

Zu dem ersten Gespräch hier in der Kanzlei bitten wir Sie, alle wichtigen Unterlagen mitzubringen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:

  • Aufenthaltsgestattung / Duldungsbescheinigung / Aufenthaltstitel
  • den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge / der Ausländerbehörde
  • den Zustellnachweis (gelber Briefumschlag),
  • Protokoll der Anhörung (1. Interview),
  • vollständiger Bescheid des Sozialamtes über die Leistungen nach dem AsylbLG oder vollständiger Bescheid des Jobcenter
  • ggf. Arbeitsangebot
  • ggf. Gehaltsnachweise / Arbeitsvertrag
  • Schriftverkehr mit Behörden/ Gericht / Botschaft.

Die Beratung können wir in deutscher, englischer und französischer Sprache anbieten, ggf. bringen Sie bitte für weitere Sprachen einen Sprachmittler mit zu dem Termin. Sie unterschreiben sodann eine Vollmacht (Vertrag), so dass wir mit der Bearbeitung beginnen können. Wir beraten Sie, stellen sachdienliche Anträge, legen ggf. eine Klage bei dem zuständigen Gericht ein. Zu Ihrer Information übersenden wir Ihnen Kopien der Schreiben.

Verfahrensdauer

Da sowohl wir als auch die Gerichte sowie auch die beteiligten Behörden sehr viele Verfahren zu bearbeiten haben, dauern die Verfahren teilweise sehr lange; bis es zu einer mündlichen Verhandlung in Asylklagen kommt (2. Interview) dauert es im Durchschnitt aktuell 7-15 Monate. In dieser Zeit bitten wir Sie, sich zu gedulden.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir in der Zwischenzeit grundsätzlich keine weiteren Besprechungstermine abhalten können. Sobald der Termin für die mündliche Verhandlung bei dem Verwaltungsgericht (2. Interview) feststeht, werden wir uns auf jeden Fall mit Ihnen in Verbindung setzen. Sodann vereinbaren wir einen gemeinsamen Besprechungstermin, um alles Weitere noch einmal vorzubesprechen. Insoweit ist es sehr wichtig, dass Sie uns bitte über jeden Adresswechsel informieren, sodass wir Sie jederzeit erreichen können.

Kontakt & Übermittlung weiterer Unterlagen

Sollten Sie in der Zwischenzeit weitere Dokumente erhalten, sich neue Informationen ergeben oder sich Situationen ändern, reichen Sie diese Unterlagen bitte hier in der Kanzlei zum Kopieren herein oder senden Sie uns diese am besten per E-Mail.

In dringenden Fällen können Sie Frau Rechtsanwältin Söchtig-Höwing zu den Telefonsprechstunden montags und donnerstags in der Zeit von 13.30 bis 16.00 Uhr telefonisch erreichen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der Vielzahl der Fälle so verfahren müssen!
Wir danken Ihnen, dass Sie unserer Kanzlei Ihr Vertrauen schenken! Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und hoffen natürlich auf bestmöglichen Erfolg.

Kontaktieren Sie uns einfach mit dem Formular oder rufen Sie uns an.